Baufinanzierung Schleswig-Holstein 2026
Schleswig-Holstein kombiniert mit 6,5 % einen hohen Grunderwerbsteuersatz mit einer außergewöhnlich günstigen sozialen Eigentumsförderung: bis zu 100.000 € Grunddarlehen zu 0 % Sollzins für 20 Jahre, ergänzt um mögliche Zusatzdarlehen.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentum
Grundförderung
Bis zu 100.000 € für Neubau, Ersterwerb oder Erwerb vorhandenen selbst genutzten Wohnraums. Der Sollzins beträgt 0 % für 20 Jahre; die jährliche Verwaltungsgebühr liegt bei 0,5 %.
Die IB.SH nennt im Beispiel bei 100.000 € Darlehen und 2 % Tilgung eine monatliche Rate von 208,33 €.
IB.SH-Programmdetails ↗Zusatzdarlehen
Bis zu 50.000 € können für besondere bauliche Maßnahmen zugunsten schwerbehinderter Haushaltsangehöriger hinzukommen.
Ein weiteres Zusatzdarlehen bis 15.000 € ist unter bestimmten Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der Immobilie möglich.
Förderumfang prüfen ↗Zielgruppe und Eigenleistung
Private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder schwerbehindertem Angehörigen. Sie müssen Einkommensgrenzen einhalten und eine geeignete Eigenleistung erbringen.
Eigenleistung kann aus Guthaben, einem bezahlten Grundstück und anerkannter eigener Arbeitsleistung bestehen. Höhe und Tragbarkeit werden individuell geprüft.
Kombination
Das nachrangig gesicherte Förderdarlehen kann mit KfW, IB.SH- oder Hausbankdarlehen kombiniert werden. Förderfähige Kosten und Ränge müssen vor Antragstellung sauber zugeordnet werden.
KfW-Wege vorprüfen →Sechs Prüfungen vor Kauf oder Baubeginn
- Zielgruppe bestätigen: Haushaltsmitglieder, Kinder, Schwerbehinderung und maßgebliches Einkommen vollständig erfassen.
- Eigenleistung belegen: Guthaben, Grundstück und realistische Selbsthilfe mit Unterlagen und vorsichtigen Ansätzen dokumentieren.
- Objektkosten prüfen: Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie gilt nach IB.SH-Angaben grundsätzlich eine Kostengrenze von 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche.
- Heizung einordnen: Ein eigenständiger, ausschließlich fossil betriebener Heizkessel ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Rücktrittsrecht vereinbaren: Vor Bewilligung grundsätzlich weder kaufen noch bauen. Kaufverträge sollten die Förderablehnung als kostenfreies Rücktrittsrecht abbilden.
- Mittelverfügbarkeit klären: Es besteht kein Rechtsanspruch. Auch ein passender Haushalt braucht eine Förderzusage im Rahmen des verfügbaren Budgets.
Grunderwerbsteuer: 6,5 % in Euro
Bei Neubaukonstellationen ist zu prüfen, ob Grundstück und Bauvertrag einen einheitlichen Erwerbsgegenstand bilden. Dann kann die steuerliche Bemessungsgrundlage Bauleistungen umfassen. Diese Frage vor Abschluss der Verträge fachlich klären, nicht erst nach dem Steuerbescheid.
Grundstücks-Check zwischen Nordsee und Ostsee
- Hochwasser und Sturmflut prüfen: Küstennähe, Niederungsgebiete, Deichschutz, Höhenlage und Elementarversicherung gemeinsam bewerten.
- Baugrund realistisch untersuchen: Torf, weiche Böden, hoher Grundwasserstand oder Altdeiche können Gründung und Entwässerung verteuern.
- Radon und Altlasten einordnen: Regionale Karten und Register ersetzen bei Verdacht kein Grundstücksgutachten.
- Außenbereich und Naturschutz beachten: Landschafts-, Küsten- und Hochwasserschutz sowie planungsrechtlicher Außenbereich können Nutzung und Erweiterung begrenzen.
- Erschließung schriftlich auflösen: Straße, Siel beziehungsweise Kanal, Wasser, Strom, Telekommunikation und offene Beiträge einzeln bestätigen lassen.
- Bauzeit und Wetterpuffer rechnen: Verzögerung und Doppelbelastung mit dem Bauzeitrechner simulieren.
Häufige Fragen
Ist das IB.SH-Darlehen wirklich zinslos?
Der Sollzins beträgt 0 % für 20 Jahre. Es fällt jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 % an; außerdem entstehen unter anderem Bearbeitungs-, Grundbuch- und Versicherungskosten.
Bekommt jeder Haushalt 100.000 €?
Nein. Zielgruppe, Einkommen, Eigenleistung, Objekt, Tragbarkeit und verfügbare Mittel werden geprüft. 100.000 € ist die Grundförderungsobergrenze.
Kann ich einen Kaufvertrag schon unterschreiben?
Grundsätzlich nicht vor Bewilligung. Ist ein Vertrag unvermeidbar, sollte ein belastbares Rücktrittsrecht für den Fall der Förderablehnung vereinbart und zuvor mit der IB.SH abgestimmt werden.
Warum ist der Quadratmeterpreis beim Bestand wichtig?
Die IB.SH nennt für Gebrauchtimmobilien eine Kostengrenze von 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche. Objekt und anrechenbare Kosten müssen deshalb früh geprüft werden.
Amtliche Quellen
- IB.SH: Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
- Land Schleswig-Holstein: selbst genutztes Eigentum
- Landeshaushaltsplan 2026: Grunderwerbsteuersatz
Letzte Prüfung: 12. August 2026. Konditionen, Einkommensgrenzen und Mittelverfügbarkeit können sich ändern. Maßgeblich sind IB.SH und aktueller Bescheid. Keine Finanzierungs-, Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung.